Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir klären ruhig die nächsten Schritte.
02
Leistungen
Unsere Leistungen
Wir übernehmen Organisation, Behördenwege und Gestaltung der Trauerfeier. Sie haben eine persönliche Ansprechperson vom ersten Anruf bis zur Beisetzung.
Alles aus einer Hand
Wir führen Sie Schritt für Schritt durch alles Notwendige.
01
Eingehendes Beratungsgespräch
Termin an Ihrem Wunschort
24-Stunden-Erreichbarkeit im Trauerfall
02
Formalitäten
Beurkundung und Erledigung sämtlicher Behördenwege
Organisation der Bestattung und Trauerfeier
Trauerdruck
03
Dienstleistungen
Blumenschmuck
würdevolle Aufbahrung, stilvolle Dekoration
musikalische Umrahmung
04
Bestattungsvorsorge heißt
den letzten Weg selbst bestimmen
Verantwortung zu übernehmen
Angehörige zu entlasten
Beratung
Nutzen Sie unsere Online Videoberatung
In einem Videocall erläutern Sie uns Ihr Anliegen und wir kären die Details.
Verstirbt ein Angehöriger im Ausland, besteht oftmals der Wunsch, in der Heimat bestattet zu werden. Bestattung Infinitum steht Ihnen zur Seite, wenn es um die Überführung bzw. Rückführung eines Verstorbenen aus dem Ausland geht. Es gilt einige bürokratische Hürden zu überwinden – wir haben die Erfahrung und Kompetenz, Sie zu unterstützen!
Verstirbt ein geliebter Mensch im Spital,
Wir gewährleisten Ihnen bei der Überführung des Verstorbenen oder der Heimholung ins Heimatland einen problemlosen Ablauf. Selbstverständlich achten wir auf alle geltenden Vorschriften und Gesetze der jeweiligen Länder, ob im EU Raum oder darüber hinaus. Die Überführung kann in einem Leichenwagen oder mit dem Flugzeug ausgeführt werden. Wurde der Verstorbene bereits eingeäschert, die Bestattung sollte aber auf seinen Wunsch im Ausland erfolgen, sind wir Ihnen bei der Überführung der Urne ins Ausland – oder umgekehrt – behilflich. Alle erforderlichen Formalitäten übernimmt die Bestattung Infinitum.
Erhalten Sie alle Informationen zur Überführung Verstorbener
Wir informieren Sie gerne persönlich zur Überführung des Verstorbenen, den Sarg oder die Urnenüberführung sowie die Kosten. Auslandsüberführungen sind im Europäischen Übereinkommen, dem Straßburger Abkommen, genauestens geregelt und wir wissen, wie es reibungslos funktioniert